Steuerberater im Allgemeinen
Steuerberater begleiten ihre Mandanten bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.Steuerberater darf sich nur nennen, wer anspruchsvolle Prüfungen über die Gebiete Steuern, Steuerrecht, Verfahrensrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen erfolgreich abgelegt hat und von der Steuerberaterkammer im Auftrag des Finanzministeriums zum Steuerberater bestellt wurde.
Durch die gesetzlich geschützte Verschwiegenheit und detaillierte Kenntnisse der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Mandaten, tragen Steuerberater als unabhängige und kompetente Ratgeber ein hohes Maß an Verantwortung.
Steuerberater bzw. Steuerberatungsgesellschaften sind zwingend Mitglied bei der räumlich für sie zuständigen Steuerberaterkammer. Neben vielen anderen eigenständigen Aufgaben im Bereich der Ausbildung und Weiterbildung von Mitgliedern der steuerberatenden Berufe oder der Überwachung eines ausreichenden Versicherungsschutzes der Mitglieder zugunsten der Mandanten, sichern die 21 Steuerberaterkammern in Deutschland durch entsprechende Beratung und konsequente Aufsicht die hohe Qualität der Berufsausübung ihrer Mitglieder.